Version 08.05.2026
1. Allgemein
1.1. Beschreibung
Die Gruyère Fly ist ein Hike-&-Fly-Wettkampf. Sie stellt eine echte sportliche Herausforderung dar, deren Ziel es ist, eine Strecke zu Fuß und mit dem Gleitschirm zurückzulegen, um Wegpunkte auf einer Route durch die Regionen der Freiburger, Waadtländer und Berner Voralpen zu erreichen. Die Gruyère Fly ist ein Ausdauerwettbewerb für Piloten, die eigenständig fliegen können. Außerdem ist sie Teil des SwissCup Hike & Fly.
Die Organisation dieses Events liegt beim Verein Gruyère Fly, 1630 Bulle. Zur Vereinfachung des Dokuments wird nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist das Rennen sowohl für Männer als auch für Frauen offen.
1.2. Termine und Ort
Das Rennen findet über 3 Tage statt, vom 17. bis 19. Juli 2026. Start und Ziel befinden sich im Dorf Charmey in der Gruyère.
1.3. Rennmodus und Strecke
1.3.1. Race to Goal
Der Veranstalter stellt eine Strecke in Form einer Liste von Pflichtpunkten in vorgegebener Reihenfolge zur Verfügung. Der schnellste Pilot gewinnt den Durchgang. Wer das Ziel nicht erreicht, wird nach Anzahl der absolvierten Pflichtpunkte in korrekter Reihenfolge und der seit dem letzten gültigen Punkt zurückgelegten Distanz klassiert.
1.3.4. Die Race-to-Goal-Strecke
Die Strecke bildet zwei Schleifen, die eine Acht bilden. Der Start erfolgt in Charmey. Die Laufrichtung sowie die Reihenfolge der Wegpunkte sind vorgeschrieben:
- Wegpunkt S01: Start → Charmey Gondelbahn
- Wegpunkt B01: Kaiseregg (Radius 1,0 km)
- Wegpunkt B02: Gantrisch (Radius 1,0 km)
- Wegpunkt B03: Schwyberg (Radius 1,0 km)
- Wegpunkt B04: Charmey Vounetz (Radius 100m)
- Wegpunkt B05: Gastlosen Bärghüs (Radius 1,0 km)
- Wegpunkt B06: Dent de Combettes (Radius 1,0 km)
- Wegpunkt B07: Jaman (Radius 1,0 km)
- Wegpunkt B08: Moléson (Radius 1,0 km)
- Wegpunkt A01: Ziel → Charmey Start Gondelbahn (Radius 100 m), Ende der Zeitmessung
Die Reihenfolge der Wegpunkte kann erneut begonnen werden, solange das Rennen nicht beendet ist (Wegpunkt B05 validiert, erneuter Durchgang ab Wegpunkt B01). Das Ende der Zeitmessstrecke befindet sich bei der Gondelbahn Charmey (Wegpunkt A01). Der zuletzt in Laufrichtung erreichte Wegpunkt wird gewertet.
1.4. Kategorien
1.4.1. Wettbewerb
Teilnehmer der Kategorie Wettbewerb legen die gesamte Strecke ausschließlich zu Fuß oder mit dem Gleitschirm zurück. Jegliche andere Transportmittel sind verboten. Zuwiderhandlungen müssen vom Teilnehmer selbst gemeldet werden, der dann in die Kategorie Abenteuer eingestuft wird.
1.4.2. Abenteuer
Die Kategorie Abenteuer richtet sich an Piloten, die diese neue Hike-&-Fly-Strecke entdecken möchten. Es ist ihnen gestattet, alle öffentlichen Verkehrsmittel und Seilbahnen zu benutzen.
1.5. Ablauf
Tag 1 – 17. Juli 2026, alle Piloten und deren allfällige Assistenzpersonen werden um 08:00 Uhr zum Frühstück und Vorbriefing im Restaurant de l'Enclume in Charmey erwartet. Der Start erfolgt um 10:00 Uhr im Dorf. Das Rennen läuft bis spätestens 21:00 Uhr, danach beginnt die obligatorische Ruhezeit.
Tag 2 – 18. Juli 2026, das Rennen beginnt um 06:00 Uhr und endet wieder spätestens um 21:00 Uhr.
Tag 3 – 19. Juli 2026, das Rennen beginnt um 06:00 Uhr. Das Ende der Zeitmessung ist spätestens um 16:00 Uhr am Wegpunkt A01. Verpflegung und Duschen sind verfügbar. Ab 17:30 Uhr folgt ein Apéro riche mit Preisverleihung im Restaurant de l'Enclume.
2. Organisation
2.1. Organisationskomitee und Wettkampfleiter
Die Organisation der Gruyère Fly erfolgt durch das Komitee des Vereins Gruyère Fly (im Folgenden OK). Das Komitee ernennt den Wettkampfleiter (im Folgenden WL). Er ist Ansprechpartner und verantwortlich für Koordination und Organisation während des Events. Bei Bedarf kann der WL Mitglieder des OK zu Entscheidungen bei unvorhergesehenen Ereignissen (Wetter, Parcours usw.) hinzuziehen.
Bei Konflikten während des Wettbewerbs kann eine Jury gebildet werden. Diese besteht aus dem WL, einem OK-Mitglied und einem vom WL benannten Piloten (ausgeschlossen sind die vom Konflikt betroffenen Personen).
2.2. Absagebedingungen
Sollten die Wettervorhersagen völlig ungeeignet sein oder eine Gefahr für die Teilnehmer darstellen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Event hinsichtlich Strecke oder Zeitplan zu ändern. Er kann auch bestimmte Fortbewegungen oder das Fliegen für eine bestimmte Dauer einschränken oder das Rennen vollständig neutralisieren. Bei Zweifeln vor dem Start erfolgt eine Warnung im Briefing. Während des Rennens dient WhatsApp als offizieller Kommunikationskanal. Da Hike & Fly jedoch eine Outdoor-Aktivität ist, deren Teilnehmer sich dessen bewusst und entsprechend erfahren sind, kann das Rennen stattfinden, solange die Sicherheit für die Fortbewegung zu Fuß gewährleistet ist.
2.3. Kommunikation
Alle Informationen vor dem Rennen (bis zum Briefing) werden den Teilnehmern via Newsletter übermittelt. Bei der Anmeldung wird jeder Teilnehmer automatisch mindestens einer Verteilerliste hinzugefügt.
3. Bedingungen
3.1. Allgemeine Bedingungen
- Piloten treffen eigenverantwortlich Entscheidungen bezüglich der Fußwege und des Fliegens. Die Analyse und Antizipation der Entwicklung von Gelände- und Wetterbedingungen muss jederzeit im Vordergrund stehen.
- Jeder Teilnehmer kann die Dienste eines Assistenten in Anspruch nehmen. Der Pilot muss dies bei der Anmeldung oder spätestens beim Briefing angeben.
- Während des Rennens muss der Gleitschirmflieger jederzeit seine Pflichtausrüstung tragen.
- Während der obligatorischen Ruhezeiten darf sich der Pilot mit einem Fahrzeug zu einem nahegelegenen Unterkunftsort bewegen. Der Pilot muss das Rennen jedoch an der Stelle wieder aufnehmen, an der er am Vortag aufgehört hat. Es gilt eine Toleranz von 200 m Radius um die letzte Position des Vortags (letzter vom Tracker übermittelter Punkt).
- Piloten müssen an jedem Renntag zwischen 21:00 und 06:00 Uhr eine obligatorische Ruhezeit einhalten. Bei Verstößen gegen die vorgegebenen Zeiten wird eine Strafe von 2 Punkten pro Minute verhängt.
- Der Assistent darf alle konventionellen Verkehrsmittel nutzen. Aus Gründen der Fairness ist es ihm verboten, vor seinem Piloten mit einem Gleitschirm zu starten.
- Jeder Teilnehmer kann das Rennen jederzeit abbrechen. Er muss den WL so schnell wie möglich informieren.
- Wenn der WL aufgrund belegter Kriterien feststellt, dass ein Pilot zu hohe Risiken eingeht, kann er jederzeit die Disqualifikation dieses Piloten aussprechen.
- Gletscher sind außerhalb markierter Zugangswege streng verboten (weder Querung zu Fuß noch Start oder Landung). Zuwiderhandlungen führen zur automatischen Disqualifikation.
- Alle Entscheidungen zur Organisation und zum Ablauf des Rennens liegen ausschließlich im Ermessen des OK.
3.2. Teilnahmebedingungen
- Vollständig eigenständig in der Entscheidungsfindung bei der Ausübung von Hike & Fly sein.
- Vollständig eigenständig in der technischen Beherrschung sein, die für Hike & Fly erforderlich ist, einschließlich Start, Flug und Landung in unbekanntem Gelände.
- Jeder Teilnehmer muss Inhaber einer Pilotenlizenz für Hängegleiter, Kategorie Gleitschirm (SHV), oder einer IPPI Card (Level 4 oder 5) sein.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Piloten.
- Gegen Unfall versichert sein.
- Volljährig sein oder andernfalls die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorlegen.
- Alle Teilnehmer müssen am Briefing teilgenommen und die vom OK erstellte Haftungsfreistellung vor Rennstart unterschrieben haben.
- Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen im Profil aktuell gehalten werden.
3.3. Verantwortung
Die Teilnahme an der Gruyère Fly erfolgt auf alleinige und vollständige Verantwortung der Teilnehmer. Jeder von ihnen ist verpflichtet, sich persönlich gegen alle mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbundenen Risiken zu versichern, sowohl gegenüber sich selbst als auch gegenüber Dritten (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung usw.). Der Verein Gruyère Fly übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Teilnehmern oder Dritten für Schäden, die während der Veranstaltung entstehen können.
4. Materialregelung
4.1. Pflichtausrüstung
- Ein zugelassener Gleitschirm nach EN-LTF 926-2 und 926-1.
- Ein Gurtzeug EN 1651 LTF91/09 mit zertifiziertem Rückenschutz.
- Ein zugelassener Rettungsschirm EN 12491, benutzt im vom Hersteller angegebenen Gewichtsbereich (Packung weniger als 12 Monate alt).
- Ein Helm nach EN 966 oder EN 1077 Norm (Kletter- / Bergsteigerhelme nicht zugelassen).
- Ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit installierter WhatsApp- und Burnair-App (muss aus Sicherheitsgründen während des Flugs griffbereit bleiben).
- Ein GPS-Tracker fürs Livetracking (vom OK zur Verfügung gestellt).
- Ein Vario-GPS oder Mobiltelefon mit entsprechender App (XCtrack, Flyskyhy usw.).
- Eine Batterie mit mindestens 20'000 mAh zur Aufladung persönlicher Geräte sowie des vom Veranstalter bereitgestellten Trackers (Kabel für den Tracker wird vom Veranstalter bereitgestellt).
- Ein Notfallset mit mindestens: 30 m Zahnseide oder gleichwertigem Material, einer Signalpfeife, einer Rettungsdecke.
Der Pilot muss während der gesamten Veranstaltung seine Pflichtausrüstung stets tragen oder mit ihr fliegen.
Es ist nicht erlaubt, während des Rennens das Flugmaterial zu wechseln. Bei Beschädigungen oder aus einem anderen triftigen Grund kann der WL auf Antrag eine Ausnahme von diesem Punkt genehmigen.
4.2. Kontrollen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Pflichtausrüstung vor, während oder am Ziel des Rennens zu kontrollieren.
Bei Beschädigung oder Verlust des vom OK geliehenen GPS-Trackers haftet der Pilot persönlich für die entstehenden Kosten.
4.3. Empfohlenes Material
- Wanderstöcke.
- Sonnenschutzcreme.
- Wasserdichte Jacke.
- Weitere Ausrüstung je nach Wettervorhersage.
5. Rennregeln
5.1. Assistent
Jeder Teilnehmer kann die Hilfe eines Assistenten in Anspruch nehmen für:
- Versorgung.
- Organisation der Unterkunft (Hotel, Biwak usw.).
- Unterstützung des Piloten während der Anstrengung (keinesfalls Tragen der Pflichtausrüstung des Piloten).
- Förderung und Mitwirkung an der Sichtbarkeit der Veranstaltung in sozialen Netzwerken, Publikationen, Facebook, Instagram, WhatsApp usw.
5.2. Flugregeln
Piloten dürfen während der Ruhezeit (zwischen 21:00 und 06:00 Uhr) aus Sicherheitsgründen nicht fliegen. Die Regeln des Sichtfluges (VFR) gelten während des gesamten Wettbewerbs. Das OK übernimmt keine Haftung bei Verstößen gegen die Luftraumregeln durch einen an der Gruyère Fly teilnehmenden Piloten. Jeder Pilot, der gegen VFR-Regeln verstößt, trägt allein die Verantwortung für die rechtlichen Konsequenzen.
Ein Verstoß gegen einen Luftraum, eine Wildruhezone, ein eidgenössisches Jagdbanngebiet oder vergleichbares Schutzgebiet (siehe OSAC) oder ein Naturschutzgebiet (z. B. Pro Natura) führt zur Disqualifikation. Das OK kann Fälle beurteilen, in denen die Verletzung aus einer Not- oder Notsituation heraus erfolgte.
5.3. Ethik und Respekt
Teilnehmer (Piloten und Assistenten) verpflichten sich, die Umgebung, in der sie sich bewegen, zu respektieren (Fauna, Flora, Privateigentum, Zäune usw.) und keine Spuren ihres Durchgangs zu hinterlassen. Sie verpflichten sich außerdem, Folgendes zu respektieren:
- Wildruhezonen.
- Jagdbanngebiete.
- Luftraumbeschränkungen.
- Darüber hinaus haben gesunder Menschenverstand und Fairplay Vorrang.
5.4. Doping
Gemäß Gesetz und Reglement von Swiss Olympic ist die Verwendung von Dopingsubstanzen außerhalb besonderer und gerechtfertigter medizinischer Verschreibungen streng verboten.
6. Tracking und Sicherheit
6.1. Sicherheits-Check-in
Jeder Teilnehmer muss seinen Tracker selbstständig bedienen:
- Einschalten am Morgen, bevor er sich auf den Weg macht.
- Ausschalten, wenn er sich für die Nacht niederlässt, spätestens um 21:30 Uhr.
- Ein- oder Ausschalten auf Anweisung des Veranstalters.
Ein Sicherheits-Check-in erfolgt zwingend über die Tracking-App (siehe Details auf der entsprechenden Seite) innerhalb von 30 Minuten nach Ende des Tages (21:00 Uhr, sofern nicht anders angegeben). In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass jeder Pilot Zugang zur WhatsApp-App haben muss.
Der Sicherheits-Check-in ermöglicht es dem OK, unnötige Such- und Rettungsaktionen zu vermeiden. Nach Ablauf der Frist von 30 Minuten nach Rennende werden ohne Nachricht eines Teilnehmers die Rettungsmaßnahmen auf Kosten der betroffenen Person eingeleitet.
Das Ausbleiben des Sicherheits-Check-ins gilt als schwerwiegendes Fehlverhalten und führt zu Sanktionen.
6.2. Bewertung der Strecke / Wegpunkte
Die Tracks werden vom OK laufend ausgewertet, indem die Strecke aller Piloten auf Grundlage des Livetrackings analysiert wird. Die GPS-Höhe (und nicht die barometrische Höhe) wird berücksichtigt. Der Track jedes Piloten muss mindestens einen Punkt im Zylinder eines Wegpunkts enthalten, damit dieser validiert werden kann.
Auf Verlangen des OK muss der Pilot die GPS-Tracks (eine gültige IGC-Datei seines eigenen Geräts) aller seiner Flüge vorlegen können, damit diese kontrolliert werden können (beispielsweise XContest). Das Fehlen eines Tracks oder eines Teils eines Tracks kann Sanktionen von einer Strafe bis zur Disqualifikation nach sich ziehen.
6.3. Rangliste
Für die Kategorien Wettbewerb und Abenteuer werden Ranglisten für Frauen und Männer erstellt. Die Rangliste wird auf Grundlage der Berechnungen unseres Dienstleisters Burnair erstellt.
6.4. Neutralisierung des Rennens
Das OK behält sich das Recht vor, das Rennen aus wichtigen Gründen zu neutralisieren. Die Information wird per WhatsApp in der Gruppe GF SAFETY versendet.
6.5. Hilfebedarf
Nach der Landung muss der Pilot sofort seinen Gleitschirm zusammenlegen. Ein am Boden nicht zusammengeraffter oder nicht zusammengelegter Gleitschirm bedeutet: Ich brauche Hilfe. In diesem Fall
6.6. Internationale Notsignale
Wenn ein Hubschraubereinsatz notwendig ist, muss der Buchstabe «Y» für YES dargestellt werden, indem die Beine geschlossen und die Arme in V-Position gehalten werden. Wenn kein Hubschrauber notwendig ist, muss die Diagonale des Buchstabens «N» () mit den Armen dargestellt werden. Wenn der Hubschrauber sich nähert, müssen die Teilnehmer alle Gegenstände festhalten oder entfernen, die wegfliegen könnten, und alle Gleitschirme sorgfältig zusammengelegt haben. Solange der Rotor läuft, immer von vorne an den Hubschrauber herantreten und auf die Zustimmung der Besatzung warten.
6.7. Hilfeleistung an einen Piloten
Ein Teilnehmer, der feststellt, dass sich ein anderer Pilot in Schwierigkeiten befindet, muss ihm Hilfe leisten und den WL mit allen verfügbaren Mitteln informieren, soweit dies mit seiner eigenen Sicherheit vereinbar ist (unnötige Risiken oder Folgeunfälle vermeiden). Das OK wird die Punktekompensation des Piloten, der Hilfe geleistet hat, angemessen würdigen.
7. Anmeldung und Auswahl
7.1. Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt über die Website der Gruyère Fly. Jeder Bewerber muss sich auf der Website registrieren und sich anschließend für die Veranstaltung voranmelden. Das OK legt Kriterien fest, die im Anmeldeformular aufgeführt sind. Alle Piloten, die gemäß den Kriterien zugelassen sind, erhalten einen Startplatz für das Rennen. Das OK gibt die Bewertungsmethode (Gewichtung der Kriterien) nicht bekannt, um eine Überbewertung durch die Bewerber zu vermeiden. Bei Nichtauswahl kann ein Bewerber nähere Auskünfte verlangen; das OK behält sich jedoch das Recht vor, keine detaillierte Begründung abzugeben.
Mitglieder des OK (außer dem WL) dürfen wie alle anderen Piloten am Rennen teilnehmen.
Die Teilnehmerliste ist auf der Website der Gruyère Fly verfügbar.
7.2. Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 200 pro Pilot und CHF 330 pro Tandemteam. Die Gebühren werden fällig, sobald der Bewerber seine Teilnahme nach Zuteilung eines Startplatzes durch das OK annimmt.
Die Anmeldegebühr umfasst:
- Organisation der Veranstaltung und Sicherheit.
- Livetracking zur Verfolgung des Rennens und zur Sicherheit der Teilnehmer.
- Bereitstellung von Umkleideräumen mit Duschen nach der Ankunft.
- Empfang und Frühstück vor dem Start.
- Einen Apéro riche anlässlich der Preisverleihung.
- Den Erinnerungspreis.
Die Zahlung erfolgt zwingend über den vom OK übermittelten Link. Die Zahlungsfrist ist auf den 15. Mai 2026 festgelegt. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Datum und ohne Kontaktaufnahme durch den Läufer ist der Startplatz nicht mehr garantiert.
7.3. Rückerstattungsmodalitäten
Bei Rücktritt, der vor dem 15. Juni 2026 gemeldet wird, werden CHF 100 zurückerstattet.
Ein Teilnehmer, der weder zum Briefing noch zum Rennstart erscheint, ohne seinen Rücktritt vom Wettbewerb vor dem 1. Juni 2026 angekündigt zu haben, kann keine Rückerstattung der Anmeldegebühr verlangen.
Das OK geht davon aus, dass alle für die Gruyère Fly ausgewählten Piloten an der gesamten Veranstaltung teilnehmen. Wenn ein Pilot die Gruyère Fly verlassen möchte, muss er das OK zwingend informieren, damit er von der Liste der angemeldeten Piloten gestrichen wird.
8. Annahme des Reglements
8.1. Vorbehaltsrechte
Das OK behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
8.2. Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung befindet sich im entsprechenden Reiter auf der Website www.gruyerefly.ch. Mit seiner Anmeldung akzeptiert jeder Teilnehmer diese Erklärung vollständig.
8.3. Annahme des Reglements
Die Anmeldung und Teilnahme am Wettbewerb setzen die uneingeschränkte Akzeptanz dieses Reglements voraus. Die auf der Website www.gruyerefly.ch verfügbare Version ist maßgebend.